Mittwoch, 29. Juli 2015

Brandschutz/Blitzschutz Photovoltaik

Brandschutz/Blitzschutz Photovoltaik


Um den Brandschutz bei Photovoltaikanlagen einzuhalten, sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Die folgenden Punkte geben einen Teil der Maßnahmen wieder.  

  • Bei vorhandenem Blitzschutz oder je nach Gefährdungsbeurteilung ist eine Einbindung des Blitzschutzes/Überspannungsschutz erforderlich. 
  • Die Auswahl der Komponenten in Bezug auf maximal auftretende Temperaturen in und um den Verteilerschränken sind zu beachten.
  • Die Qualitätskontrolle der elektrischen Verbindungen ist wichtig. Nicht selten entstehen (Trafo-) Brände durch Lichtbögen an fehlerhaften Kabeleinführungen.  
  • Die Auswahl der Verlegearten der Gleich- und Wechselrichterleitungen sind zu beachten. (Beispiel: Eine Leitung im Erdreich hat eine geringere Strombelastung als eine auf einem Kabelkanal verlegte Leitung.) 
  • Die Abstände der Wechselrichter zu den Seiten und angrenzenden Gebäudeteilen ist wichtig. 
  • Bei Industrie und Zweckbauten sind zusätzliche Anforderungen z.B. nach DIN 182234 zu beachten.
  • Es ist zu beachten, dass keine Brandabschnitte überbaut werden. Gerade auf aufgeständerten Dachanlagen werden oft Brandwände überbaut.
  • Die Auswahl der Sicherungen ist zu beachten. Bei einer Parallellschaltung von mehren Strings, sind die Herstellerangaben zu beachten. 
  • Die Gleichstromverkabelung muss dauerhaft den Witterungsumständen angepaßt werden. Bei Lichtbögen entstehen extrem hohe Temperaturen. 
  • Es wird der Einbau eines Feuerwehrschalters (Photovoltaik)  empfohlen. Es wird derzeit die Anwendungsregel (Anforderung zur Freischaltung im DC Bereich einer PV-Analge) VDE AR E 2100-712 erarbeitet

Ihr Reinhard Göddemeyer

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen